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Rechtstexte für dein Handmadebusiness | Der neue Info-Guide

Für den perfekten Überblick:

Darum geht es heute:

Wenn eins so sicher ist wie das Amen in der Kirche, dann, dass sich das Thema Rechtstexte für dein Handmadebusiness für viele von euch einfach nur kompliziert und aaaaanstrengend anfühlt. Ich verstehe das nur zu gut! Auch ich stand 2019 an dem Punkt, an dem nach 2h Recherche nicht nur verwirrt, sondern fast sicher war, ich bräuchte gar keine Rechtstexte für mein Handmadebusiness.

Tja… was habe ich die deutsche Bürokratie an dem Tag verflucht, als mir klar wurde, dass ich mich leider doch darum kümmern muss. Und als wäre das nicht schon genug, bekam ich den Hinweis darauf ausgerechnet von einer Konkurrentin – inklusive der netten Drohung, mich zu melden. Ach Mensch, was waren das für Zeiten! Wie gerne wäre ich einfach aus Prinzip im Recht gewesen 🤣

Seitdem weiß ich jedoch: Rechtstexte sind kein „Kann“-Thema, sondern ein absolutes „Muss“. Und genau deshalb entstand vor Jahren dieser Info-Guide in dem ich mein Wissen mit euch teile. 2025 hat er nun im Rahmen des Rebrandings ein Glow-Up bekommen!

Falls du also nach verständlichen, kompakten Infos zu diesem Thema suchst, dann ist dieser Beitrag genau das Richtige für dich!

Ganz viel Freude beim Lesen und eine wundervolle Restwoche, deine Simply Jo 🧡

PS: Lass dir unten die FAQs nicht entgehen, dort kannst du nicht nur mehr zum MEGA-DEAL erfahren, sondern auch alle Antworten auf häufige Fragen und Irrglauben zu diesem Thema finden.

Disclaimer 1: Dieser Blogartikel ist in Zusammenarbeit mit der IT-Recht Kanzlei entstanden – meine Partnerkanzlei für digitales Recht. Da es sich um hier ein rechtliches Thema handelt, ist es mir wichtig, dass du dich zu 100% auf die Inhalte verlassen kannst. Alle Inhalte kannst du deshalb auch in den verlinkten Blogartikeln der Kanzlei nachlesen (am Ende des Artikels zu finden).

Disclaimer 2: Ich bin auf Handmadelabels spezialisiert und fokussiere mich auf relevante Infos für dein Handmadebusiness. Behandelt werden die gängigen Rechtsformen: Einzelunternehmer und UG. Sonderangaben für GmbH & Co. oder andere Rechtsformen sind nicht enthalten, aber in den verlinkten Blogartikeln ganz unten nachlesbar.

Das sehe ich auch heute noch häufig:

Auch wenn sich seit 2019 sehr viel getan hat und es mittlerweile eine Menge Weiterbildungsmöglichkeiten und Infomaterial für Handmadebusinesses gibt, sehe ich immer noch Shops, die keine Rechtstexte haben oder diese nicht DSGVO-konform hinterlegt haben. 

Die drei häufigsten Ursachen für keine Rechtstexte sind nach meiner Erfahrung und dem Austausch mit euch meist:

Manche von euch denken wie ich 2019, man bräuchte keine, auch wenn man weiß, dass es Rechtstexte gibt. Man ist ja kein „großes" Unternehmen und schaut ja erst mal, wo die Reise hingeht.

Wiederum wissen andere tatsächlich nicht, dass man welche braucht. Verstehe ich auch, denn was man nicht kennt, kann man nicht googeln → Sprich sich darüber zu informieren ist dann schwierig.

Die dritte Ursache ist häufig damit verknüpft, dass die Shops es wissen, aber keine Lust haben, Geld dafür auszugeben. Manche suchen sich dann auch kein kostenloses Angebot, sondern ignorieren es einfach weg, mit der Hoffnung, es passiert schon nichts.

Und egal, ob auch eine dieser Ursachen Grund dafür ist, dass du noch keine Rechtstexte hast, oder du dich schon vorab informieren möchtest, in den folgenden Minuten wirst du alles erfahren, was du zum Thema Rechtstexte für dein Handmadebusiness wissen musst.

Brauchst du überhaupt Rechtstexte für dein Handmadebusiness?

Eins ist sicher: Wer z.B. auf Instagram etwas verkaufen möchte, kommt um Rechtstexte für sein Handmadebusiness nicht herum. Selbst wenn du „nur“ Bilder postest und deine Produkte dann über Etsy verkaufst – ja, auch dann sind sie Pflicht.

Sobald dir ein Kunde auf Instagram schreibt und Fragen zu deinen Produkten stellt, führst du im Grunde ein Beratungs- oder Verkaufsgespräch. Besonders kritisch wird es, wenn du in deinen Beiträgen Formulierungen wie „ab sofort erhältlich“ oder „Bestellung per DM“ nutzt. Spätestens dann brauchst du wasserdichte Rechtstexte.

Aber keine Sorge, klären wir erst mal, was Rechtstexte überhaupt sind und worauf du achten musst.

Dein Impressum:

Vielleicht hast du schon einmal von der Impressumspflicht gehört. Diese ergibt sich aus §5 des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG) → Hier klicken für Gesetzesauszug und besagt: 

→ Jede Person (o. Unternehmen), das online geschäftsmäßig etwas zeigt (Website, Blog, Social Media etc.) benötigt ein Impressum. 

Das heißt dann im Umkehrschluss, wenn du nicht nur einen rein privaten Account hast, sondern eben deine Sachen zeigst (die du ja verkaufen möchtest), benötigst du ein Impressum.

Wie oben schon erwähnt: Auch wenn du deine Produkte auf z.B. Instagram nur zeigst und sie dann woanders verkaufst, bist du trotzdem gewerblich unterwegs und benötigst ein Impressum. 

Pflichtangaben Impressum gemäß § 5 Abs. 1 DDG:

Adresse auf Anfrage:

Immer wieder mal, möchten einige von euch ungern ihre private Adresse im Impressum teilen. Das verstehe ich, leider ist es nicht erlaubt, „Adresse auf Anfrage“ zu hinterlegen. 

Einen coolen Service, den du nutzen kannst, um nicht deine Privatadresse angeben zu müssen, ist Postflex. In diesem Artikel der IT-Recht Kanzlei kannst du alles dazu nachlesen und dir sogar einen 20% Rabattgutschein als Neukundin bei Postflex sichern → Hier klicken!

Telefonnummer auf Anfrage?

Theoretisch musst du keine Telefonnummer angeben, jedoch eine gleichwertige Alternative, wie z.B. ein Kontaktformular, ist erforderlich.

Anfragen über das Kontaktformular müssen dann innerhalb von 30–60 Minuten beantwortet werden, damit es als direkte Kontaktmöglichkeit zählt. Daher empfehle ich, deine Telefonnummer anzugeben, oder dir eine Zweitnummer per E-SIM etc. zuzulegen.

Handlungsbedarf 1 - Impressum:

Audiovisuelle Inhalte: Reels, Short, Videos, TikTok

Seit einiger Zeit gibt es ein Update in puncto Impressum, welches ich dir nicht vorenthalten möchte. 

Du bist nun neben den Standardangaben ebenfalls dazu verpflichtet, einen Hinweis zu hinterlegen, falls du audiovisuelle Inhalte nutzt. Dabei handelt es sich um Reels, Shorts, TikToks und andere Videoformate. 

„Seit 2020 nimmt das Telemediengesetz neben Videosharing-Plattformen wie YouTube auch Seitenbetreiber mit veröffentlichten Videos in bestimmtem Umfang besonders in die Pflicht und stellt unter gewissen Voraussetzungen erweiterte Informationspflichten im Impressum auf.” Zitat aus dem Blogartikel der IT-Recht Kanzlei → Link am Ende des Beitrags.

Das bedeutet kurzum: Wenn du audiovisuelle Inhalte bereitstellst, dann müssen nun nach einer Erweiterung des oben genannten Gesetzes weitere Angaben im Impressum hinzugefügt werden. 

Wer gilt als Anbieter audiovisueller Inhalte:

Damit du als „Anbieter audiovisueller Mediendienste” giltst und unter die Erweiterungspflicht des Impressums fällst, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

Wichtig: Eigenwerbung ist nicht nur das reine Zeigen eines Produktes oder deiner Verpackungsabläufe, sondern es zählen dazu generell Videos, die dazu dienen, deine Produkte zu verkaufen / zu bewerben. Wenn du zusätzlich zu einem der oberen Punkte, jetzt noch einen dieser Punkte erfüllst:

Bedeutet das vereinfacht gesagt: Dein Impressum bedarf einer Erweiterung. Übrigens ist es hierbei egal, wie lang die Videos sind. Auch Kurzclips, wie Reels, Shorts und TikToks gehören dazu.

Welche Punkte kommen im Impressum dazu?

Diese Informationen müssen nun zusätzlich in deinem Impressum sichtbar sein:

Aufsichtsbehörde? Wie, was wo?!

In Deutschland ist die passende Aufsichtsbehörde die „Landesmedienanstalt” des jeweiligen Bundeslandes. Diese Anschrift kannst du ganz einfach für dein Bundesland über diese Website (hier klicken) herauskopieren. Klicke einfach dein Bundesland an und schon hast du alle Informationen.

Diese Informationen werden nun am Ende deines Impressums noch hinzugefügt (Beispiel, wie es bei mir aussieht):

Zuständige Aufsichtsbehörde für das Angebot audiovisueller Mediendienste:

Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein (MA HSH)

Rathausallee 72-76
22846 Norderstedt

Wichtig: Wenn du die Texte der IT-Rechtkanzlei gebucht hast (mein MEGA-DEAL kommt unten), kannst du diese Informationen im Mandantenportal beim Konfigurator des Impressums angeben. Diese werden dann rechtskonform in dein Impressum eingefügt. Bist du woanders Mandant bzw. schreibst dir deine Rechtstexte selber, kannst du diese Formulierung an das Ende deines Impressums setzen.

Handlungsbedarf 2 - Impressum:

Du hast sicherlich in vielen Impressen (komische Mehrzahl hihi), schon einmal den Link zur OS-Plattform gesehen. Bis jetzt sah das Ganze so aus:

Oben in den Pflichtangaben zum Impressum steht bereits, dass dies nur noch bis zum 20.7.2025 angegeben werden muss. Hier gibt es jedoch keinen harten Cut, sondern einen weichen Übergang. Bereits heute am 1.4.2025 ist der Link nicht mehr gültig und führt auf eine Error- | Page not Found-Seite. 

Es ist bezüglich der Informationspflicht nicht gestattet den Link vor dem 20.7.2025 herauszunehmen. Dieser muss bis dahin bitte durch diesen Link ersetzt werden: https://ec.europa.eu/consumers/odr/

Wieso, weshalb warum kannst du auch noch mal im Detail im Blogartikel der IT-Recht Kanzlei nachlesen, denn durch diesen Wegfall der OS-Plattform müssen auch Anpassungen in den AGB vorgenommen werden. Den Link dazu findest du ebenfalls am Ende des Beitrags. 

Wichtig: Falls du schon Mandantin bei der IT-Recht Kanzlei bist und die Schnittstelle nutzt, wird dein Impressum automatisch aktualisiert. Wenn du dir dein Impressum jedoch herauskopiert hast etc. musst du den Link manuell anpassen. 

Für mich wieder ein Grund mehr, die Rechtstexte über die Kanzlei zu buchen, denn über all diese Änderungen würde ich persönlich niemals den Überblick behalten → MEGA-DEAL weiter unten!

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und der Widerruf:

Die AGB und der Widerruf bieten die Rahmenbedingungen für dich und deinen Kunden. Hier ist klar geregelt, was z.B. im Falle einer Rücksendung, Beschädigung oder Ähnlichem passiert. Sie bieten dir und deinem Kunden also einen gewissen Schutz und klare Richtlinien, auch wenn es zum Beispiel um das Thema Ausschluss des Widerrufs von personalisierten Artikeln geht.

Es gibt zwar keine AGB-Pflicht, trotzdem würde ich sie immer empfehlen. Das spart nicht nur deinen Kunden, sondern auch dir viel Ärger und bringt für alle eine gute Übersicht. Keiner Kunde kauft bei dir die Katze im Sack, denn alles ist festgeschrieben.

Kleiner Fakt am Rande: Die Mehrzahl von AGB ist nicht AGB’s, da AGB, sprich Allgemeinen Geschäftsbedingen, bereits die Mehrzahl ist.

Die Sache mit der Datenschutzerklärung:

Ich denke, was genau Datenschutz bedeutet, muss ich nicht ausführlich erklären. Kurz gesagt: Datenschutzrichtlinien regeln die Verarbeitung personenbezogener Daten deiner Kunden durch dich und die genutzte Plattform (Shop, Etsy, Instagram & Co). Diese sind, genau wie das Impressum, auch auf Instagram verpflichtend. Es geht dabei unter anderem um die Daten, die du an Zahlungsanbieter, Versanddienstleister und andere Dritte weitergibst.

Wichtig: Auch wenn du auf Plattformen wie Instagram, Facebook oder einer Website ohne Shop nur Fotos teilst und keinen direkten Verkauf tätigst, benötigst du eine Datenschutzerklärung. Das liegt daran, dass du gewerblich tätig bist und Kunden diese Plattformen nutzen. Mit der Datenschutzerklärung musst du deinem Kunden transparent darlegen, welche Daten bei der Nutzung deiner Plattformen (z.B. Instagram, Facebook, Website) erfasst und weitergegeben werden. Bei Instagram musst du beispielsweise den Nutzer darüber informieren, dass die Server von Meta in den USA liegen und Teile seiner Daten beim Stöbern auf deinem Account dorthin übermittelt werden.

Eure Fragen zum Thema Rechtstexte:

Hier kommen nun noch die Antworten von mir auf eure häufigsten Fragen. Schau hier unbedingt mal durch, denn ich wette, die ein oder andere Sache könnte noch neu für dich sein!

Ein Impressum lässt sich sicherlich selbst zusammenstellen, aber bei der Erstellung der Datenschutzrichtlinien wird es kniffliger. Daher kann ich die IT-Recht Kanzlei wärmstens empfehlen.

Seit 2019 ist die Kanzlei meine Partnerkanzlei, nachdem ich dort meine ersten Rechtstexte gebucht habe. Seit 2021 unterstützen sie mich auch bei der Erstellung von Blogartikeln wie diesem hier.

Ein großer Vorteil: Die Kanzlei haftet für fehlerhafte Rechtstexte. Zudem werden die Texte regelmäßig aktualisiert – Änderungen im Gesetz fließen automatisch ein, wenn du eine kostenlose Schnittstelle (als Mandant verfügbar) nutzt, ohne dass du etwas anpassen musst.

Du kannst deine Rechtstexte natürlich auch von anderen Anbietern beziehen. Ich habe jedoch damals einen einmaligen Deal mit der IT-Recht Kanzlei ausgehandelt, weil ich den Frust kenne, ständig monatliche Gebühren zu zahlen, ohne dass es einen direkten Nutzen bringt.

Über mich bekommst du die Rechtstexte für eine Plattform (z.B. Etsy oder Instagram) ab 8,90 € netto im Monat, für zwei Plattformen ab 11,90 €. Du kannst flexibel monatlich kündigen oder direkt ein Jahr buchen und erhältst 2 Monate gratis dazu. Hier klicken, um zur Preisliste und allen wichtigen Informationen zum MEAG-DEAL zu kommen!

Extra für dich: Wenn du die Rechtstexte über den Link bei mir buchst, dann bekommst du nicht nur diesen unvergleichlichen Preis, sondern nach der Buchung auch noch Zugang zu allen Anleitungen, wie die Texte eingepflegt werden. Das biete ich als Service-Extra an, damit du wirklich unkompliziert alles hast und keine Fragen offen bleiben.

Ich weiß, dass viele Abo-Modelle abschrecken, aber ich fand es beim Start viel angenehmer, monatlich einen kleinen Betrag zu zahlen, statt einmalig eine große Summe.

Ich bin auch kein Fan davon, Rechtstexte nur einmal erstellen zu lassen. Mit dem monatlichen Service der IT-Recht Kanzlei bekommst du immer dann ein Update, wenn sich etwas ändert. Zum Beispiel werden deine Texte automatisch angepasst, wenn sich die AGB von Instagram oder Co. ändern. Das hast du nicht, wenn du nur einmal zahlst.

Zudem hast du immer einen Ansprechpartner und weißt, dass jemand für die Texte haftet. Anbieter, die Rechtstexte einmalig erstellen, haften oft nicht für deren Inhalt – sowohl bei bezahlten als auch bei kostenlosen Angeboten. Da frage ich mich, warum überhaupt Rechtstexte, wenn du nicht sicher sein kannst, dass sie wasserdicht sind und du im Zweifel für Fehler anderer haftest.

Wir haben ja oben schon einmal über die Datenschutzerklärung gesprochen. Du weißt jetzt, dass deine Datenschutzerklärung auf die Plattform angepasst ist und deinen Kunden informiert, welche Daten wohin übermittelt werden. 

Daher ist es sicherlich nicht verwunderlich für dich, dass du für jede Plattform eigene Rechtstexte brauchst. Hierbei gilt zu beachten, dass das Impressum natürlich gleich bleibt. Geändert werden dann nur deine Datenschutzerklärung und deine AGB + Widerruf.

Abschließend möchte ich noch sagen...

Auch wenn wir für heute am Ende des Beitrags zum Thema Rechtstexte für dein Handmadebusiness sind, habe ich ein weiteres 0€-Angebot, zu dieser Thematik. 

In einem 20-minütigen Info-Video spreche ich ebenfalls noch einmal über das Thema und erkläre dir Schritt für Schritt, worauf du achten musst, wenn es um Rechtstexte geht. Falls du dir Wissen lieber mit Videos aneignest, eine tolle Möglichkeit und Alternative zu diesem Blogartikel. Wenn du hier klickst, kommst du direkt zum 0€ Info-Video!

Ebenfalls wichtig zu erwähnen ist, dass es neben der IT-Recht Kanzlei natürlich auch andere Anbieter gibt, die sich mit dem Thema befassen. Die IT-Recht Kanzlei ist nur einfach mein persönlicher Favorit. Und da in den letzten 5 Jahren über 600 Shops bereits meinen Deal hier genutzt haben, spricht das denke ich auch dafür. Zum MEGA-DEAL geht’s hier lang!

Quellen IT-Recht Kanzlei:

Pflichtangaben Impressum: Hier klicken!

Angabe von Telefonnummer im Impressum: Hier klicken!

Erweiterte Impressumspflicht | Audiovisuelle Inhalte: Hier klicken!

Abschaffung OS-Plattform: Hier klicken!

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